Lösungsstrategie
Eintritt in die Gewerbeordnung
Die Plattform Naturvermittlung hat in Zusammenarbeit mit Herrn Dr. Wolfgang Stock und der Strategiegruppe den §108a erarbeitet. Mit dieser Vorlage hätte man die Gewerbeordnung des Fremdenführer:innenwesens aktualisieren können und der Naturvermittlung einen rechtssicheren Beruf schaffen können.
Diese Vorlage wurde leider 2023 von der Gewerbeabteilung abgelehnt und hat dazu geführt, dass wir aktuell an einer neuen Lösung arbeiten.
Individueller Befähigungsnachweis (IBN)
Anstatt durch eine Gesetzesänderung mit Hilfe des §108a den Beruf Naturvermittlung rechtlich abzusichern, möchten wir nun im BMAW anregen einen Erlass zu veröffentlichen, der die Ausstellung Individueller Befähigungsnachweise für Naturvermittler:innen mit entsprechendem Ausbildungsniveau vereinheitlichen soll. Der IBN würde Naturvermittler:innen dazu befähigen eine Teilberechtigung (Führen in Flora und Fauna) für die Ausübung ihrer Tätigkeit zu erlangen. Alle restlichen Aspekte des Fremdenführer:innengewerbes würden nicht dazugehören.
Aktuell sind wir in Gesprächen mit den Ministerien und halten euch auf dem neuesten Stand!
Interesse an unserer Arbeit geweckt?
Wir entwickeln die Naturvermittlung partizipativ mit allen Naturvermittler:innen in Österreich weiter. Jährlich starten wir mit dem Plattform-Treffen in unsere Jahrestagung und laden interessierte Naturvermittler:innen und Expert:innen ein, gemeinsam an wichtigen Themen, wie zum Beispiel rechtlichen Lösungen, zu arbeiten.
Schau vorbei!
Foto: Birgit Steininger
