Rechtliches

Für die Naturvermittlung existiert aktuell kein entwickeltes Berufsbild, es gibt keine gesetzlichen Antrittsvoraussetzungen oder Regelungen zur Berufsausübung, sondern es handelt sich bei der Naturvermittlung vielmehr um eine freie Tätigkeit, der jeder nachgehen darf. Dadurch besteht aktuell keine Klarheit im Hinblick auf Berufsantritt und Berufsausübung.

In diesem Bereich unserer Webseite beschreiben wir die aktuelle rechtliche Lage der Naturvermittlung, damit du gut für deine berufliche Praxis vorbereitet bist. Dabei geht es um die rechtliche Einordnung der Naturvermittlung, Entwicklungspotenziale für das Berufsbild von Naturvermittler:innen und Empfehlungen für die eigene Praxis, um mögliche „Stolpersteine“ zu vermeiden.

Wenn du eine rechtliche Frage hast, die im Zusammenhang mit deiner Naturvermittlungstätigkeit steht, kannst du diese gerne über das Kontaktformular an uns wenden. In Abstimmung mit unserem Juristen Dr. Wolfgang Stock (Büro für Freizeitreicht) werden deine Frage beantworten.

Berufsbild

Zurzeit gibt es kein eigenes Berufsbild und kein eigenes Gewerbe für die Ausübung der Tätigkeit der Naturführung. Die Plattform Naturvermittlung hat Vorschläge erarbeitet, wie ein eigenes Berufsbild aussehen könnte, hat daran angelehnt den Hochschullehrgang | Professionalisierung für Naturvermittler:innen entwickelt und erörtert, welche rechtlichen „Stolperfallen“ zu beachten sind.

Was ist eigentlich ein Berufsbild?

Ein Berufsbild ist eine Beschreibung der typischen Betätigungen und Tätigkeitsbereiche in Verbindung mit den dabei vorausgesetzten Fähigkeiten (VwGH 28.03.2006, 2005/06/0245). Bei Gewerbeberufen sind zur Ermittlung des Berechtigungsumfangs des Berufsbildes auch die historische Entwicklung und die in den beteiligten gewerblichen Kreisen bestehenden Anschauungen und Vereinbarungen heranzuziehen (vgl. § 29 GewO 1994). Häufig werden in einem Berufsbild folgende drei zentrale Aspekte geregelt:

  • Erfassung der für den Beruf geltenden Rechtsnormen und Standards
  • Festlegung/Verschriftlichung der für den Beruf typischen Tätigkeiten und Aufgaben sowie des Umfangs der Kompetenzen bzw. Berufsberechtigungen
  • Festlegung der gegebenenfalls erforderlichen formalen Ausbildungen und informellen Qualifikationen

Wir sind der Meinung, dass es für die Naturvermittlung ein abgesichertes Berufsbild mit einer berufsrechtlichen Regelung geben sollte, damit Naturvermittler:innen in Österreich dieser Tätigkeit in einem rechtssicheren Rahmen und auf einem professionellen Niveau nachgehen können. Aktuell ist für die Naturvermittlung weder durch eine Ausbildungsregelung noch durch das Berufsrecht rechtlich gesichert. Das führt dazu, dass die zahlreichen befähigten Naturvermittler:innen in Österreich keine Befugnis (rechtlich für Erlaubnis) für das Führen in der Natur haben.

Darüber hinaus leistet ein eigenes Berufsbild einen maßgeblichen Beitrag zum beruflichen Selbstbewusstsein und zu einer klaren beruflichen Identität der Gruppe und erleichtert einen gemeinsamen professionellen Auftritt. Den ersten großen Schritt in diese Richtung bietet unser Hochschullehrgang | Professionalisierung für Naturvermittler:innen, weil wir dadurch einen gemeinsamen Kompetenzrahmen geschaffen haben und eine branchenübergreifende Qualitätssicherung erreichen.