Rechtliches

Die derzeitige Rechtslage zur Naturvermittlung kann keinerlei Klarheit im Hinblick auf Berufsantritt und Berufsausübung bieten. Es existiert kein entwickeltes Berufsbild, es gibt keine gesetzlichen Antrittsvoraussetzungen oder Regelungen zur Berufsausübung, sondern es handelt sich bei der Naturvermittlung vielmehr um eine freie Tätigkeit, der jeder nachgehen darf.

Unter diesem Kapitel haben wir unterschiedliche Themen angelegt, die beschreiben woran aktuell in der Naturvermittlung gearbeitet wird bzw. wo Entwicklungspotenzial besteht.

Für die praktische Arbeit von Naturvermittler*innen haben wir zwei Dokumente entwickelt, die eine schnelle rechtliche Orientierung für Praktiker*innen bieten sollen:

Schauen Sie in die Dokumente rein und überprüfen Sie, ob Sie mit ihrem Naturvermittlungsangebot rechtlich auf dem aktuellen Stand sind!