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1 • Rechtliches2 • Berufsbild Naturvermittlung

Berufsbild Naturvermittlung

Naturvermittler*innen werden sehr unterschiedlich ausgebildet. Zurzeit gibt es kein eigenes Berufsbild, keinen einheitlichen Ausbildungsstandard und kein eigenes Gewerbe für die Ausübung der Tätigkeit der Naturführung. In der vergangenen Projektperiode der Plattform Naturvermittlung wurden Vorschläge erarbeitet, wie Naturvermittler*innen sich derzeit rechtlich absichern können und wie ein eigenes Berufsbild aussehen könnte.

Allgemeines rund ums Berufsbild

Ein Berufsbild ist die Verschriftlichung der gemeinsamen Vorstellung einer Gruppe von einer beruflichen Tätigkeit. Dem Begriff „Beruf“ wird dabei das Verständnis einer auf Dauer angelegten Erwerbstätigkeit, die zur Sicherung und Erhaltung der Lebensgrundlage dient, zugrunde gelegt.

Häufig werden in einem Berufsbild folgende drei zentrale Aspekte geregelt:

  • Erfassung der für den Beruf geltenden Rechtsnormen und Standards
  • Festlegung/Verschriftlichung der für den Beruf typischen Tätigkeiten und Aufgaben sowie des Umfangs der Kompetenzen bzw. Berufsberechtigungen
  • Festlegung der gegebenenfalls erforderlichen formalen Ausbildungen und informellen Qualifikationen

Berufsbild

Um die Arbeit als Naturvermittler*n gut leisten zu können, bedarf es auf der Basis eines abgesicherten Berufsbildes einer eigenen berufsrechtlichen Regelung für Naturvermittler*innen. Ausbildung und Rechte müssen gesichert werden, damit Befähigte auch eine Befugnis haben. Weiters leistet ein eigenes Berufsbild einen maßgeblichen Beitrag zum beruflichen Selbstbewusstsein und zu einer klaren beruflichen Identität der Gruppe, erleichtert einen gemeinsamen Auftritt, und trägt desgleichen auch zur Professionalisierung der Szene, zur Qualitätssicherung und zur besseren Wahrnehmung in der Öffentlichkeit sowie bei relevanten Partnern und Kund*innen bei.

Rechtliches

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Foto: Umweltdachverband / Michael Schöppl

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